Das sind die Bestimmungen über das Einreisen von Hunden nach Frankreich, die ich auf der offiziellen Seite der französischen Botschaft in Berlin gefunden habe.
Für die absolute Richtigkeit können wir keine Gewähr übernehmen.
Jeder Gast unseres Ferienhauses der mit seinem Hund oder seinen Hunden anreist, muß sich selbst noch einmal informieren.
Bestimmungen für die Verbringung von Haustieren aus Deutschland nach Frankreich
Vorbemerkungen:
Es werden oft falsche Informationen über die Bestimmungen für die Verbringung von Haustieren nach Frankreich verbreitet.
Beachten Sie bitte die untenstehenden Informationen, die dem aktuell gültigen Stand der Gesetzgebung entsprechen.
Diese Bestimmungen sind ab Grenzübertritt nach Frankreich zu beachten. Sie gelten auch für einen kurzen Aufenthalt oder für den Transit durch Frankreich.
Hunde, Katzen und Frettchen | Es gilt für die Verbringung von Haustieren nach Frankreich aus Deutschland die EG-Verordnung 998/2003. Sie legt die Verbringung von Heimtieren zwischen Mitgliedstaaten der EU oder aus Drittländern in die EU fest. |
Anmerkungen
Tollwutimpfungen, die 3 Jahre gültig sind, sind auch in Frankreich anerkannt, sobald der Impfstoff explizit auf dem Impfpass angegeben ist. Sie benötigen keine Sondergenehmigung mehr, wenn Sie mit mehr als 5 Hunden nach Frankreich einreisen. |
Folgende Bestimmungen müssen erfüllt sein: genaue Identifizierung (Mikrochip seit dem 3. Juli 2011 oder Tätowierung, wenn diese vor dem 3. Juli 2011 durchgeführt wurde und gut leserlich ist). gültige Impfung gegen die Tollwut (Erstimpfung: Einfuhr erst 21 Tage nach Erstimpfung möglich - Auffrischung: max. 1 Jahr nach der letzten Impfung oder länger je nach Impfstoff, muss auf dem Impfpass angegeben sein);es gibt keinerlei Ausnahmen vom Impfgebot, auch nicht bei jungen bzw. frisch geborenen Tieren. Europäischer Pass (Ausstellung bis zum 29.12.2014: gemäß der EU-Entscheidung Nr. 2003/803 – Ausstellung nach dem 28.12.2014: gemäß EU-Verordnung Nr. 577/2013), der von einem Tierarzt ausgefüllt wurde. Er muss die Identifizierung und die gültige Impfung bestätigen. |
Kampfhunde (nach französischem Gesetz) | Die Verbringung von Kampfhunden der ersten Kategorie ist verboten und wird als Straftat bewertet. |
Die Hunde der ersten und zweiten Kategorie dürfen nicht in öffentliche Verkehrsmittel und öffentliche Einrichtungen mitgenommen werden.
Im öffentlichen Raum sind Hunde der zweiten Kategorie von einem Volljährigen an der Leine zu führen und es besteht Maulkorbpflicht. Anmerkungen:
Dobermann und deutsche Dogge gehören nicht zu der ersten oder zweiten Kategorie. Ihre Einfuhr ist erlaubt. Das Tragen eines Maulkorbes wird aber empfohlen. |
Erste Kategorie: Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden dieser Kategorie sind verboten.
Zu dieser Kategorie gehören alle Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier (diese beiden Hundearten werden allgemein „Pit-bulls“ genannt), Mastiff („Boer-bulls“) oder Tosa vergleichbar sind und die in keinemvom Internationalen Hundeverband (www.fci.be) zugelassenen Stammbuch eingetragen sind (Siehe Fotos im Album oben rechts auf der Seite). Zweite Kategorie:
Die Verbringung von Hunden der zweiten
Kategorie obliegt zahlreichen Bedingungen, die einen kurzen Aufenthalt in Frankreich quasi unmöglich machen,da Hund und Halter die verschiedenen Eignungsnachweis,
Verhaltensbegutachtung, Besitzgenehmigung (diese ist mit einem Wohnsitz in Frankreich verbunden) in Frankreich absolvieren
müssen. Für
Personen, die sich regelmäßig und langfristiger in Frankreich aufhalten, empfehlen
wir sich bei dem Rathaus des französischen Wohnortes zu erkundigen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Hund nicht eventuell doch einem verbotenen Hundetyp zugeordnet werden könnte, raten wir Ihnen, ihn NICHT nach Frankreich mitzunehmen.
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Daueraufenthalt | Alle Katzen und Hunde, die mehr als 3 Monate in Frankreich bleiben, müssen identifiziert und in ein innerstaatliches Register eingetragenwerden. |
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Update: letzte Änderung 22.05.2022